AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von ConCura
für Seminarveranstaltungen im Bereich der Ersten Hilfe
1. Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten, Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ConCura gelten für die Durchführung von
Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen im Bereich der Ersten Hilfe sowie für alle damit
zusammenhängenden Leistungen.
1.2 Für den zwischen dem Kunden und der ConCura geschlossenen Seminarvertrag
(nach-folgend kurz „Vertrag“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennt ConCura nicht an, es sei denn, ConCura hätte
aus-drücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder sie ergänzende
Indi-vidualabreden sind schriftlich niederzulegen. Soweit nichts anderes vereinbart ist,
gel-ten Individualabreden nur für den Einzelfall.
2. Vertragsabschluss
2.1 Mit der mündlichen oder schriftlichen (auch per Fax, E-Mail oder unter
www.con-cura.de) Anmeldung bietet der Kunde ConCura den Abschluss des Vertrages
verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ConCura zustande, welche
schriftlich durch die Buchungsbestätigung bzw. spätestens mit der Rechnung erfolgt.
Bei Buchungen über das Buchungsportal kommt der Vertrag, mit der Auswahl der
Bezahlfunktion oder für betriebliche Ersthelfer mit dem Anklicken des Buttons Anmelden,
mit ConCura zustande. Hierfür muss ConCura nicht sicher stellen, dass die Buchungsbestätigung,
welche automatisch vom Server in Form einer E-Mail versendet wird, beim Kunden ankommt.
Der fehlende Erhalt kann eintreten, wenn z.B. Antiviren-Programme vom Server den
E-Maileingang blockieren.
Die Anmeldung erfolgt im Grundsatz für jeden Teilnehmer einzeln. Unternehmen kön-nen
neben einzelnen Mitarbeitern auch ganze Teilnehmergruppen oder aber die Bu-chung eines
Inhouse-Seminars anmelden.
Meldet ein Unternehmen einzelne Mitarbeiter, Teilnehmergruppen oder die Durchfüh-rung
eines Inhouse-Seminars an, kommt der Vertrag mit ConCura mit dem entsenden-den
Unternehmen zustande. In diesem Fall erhält das entsendende Unternehmen eine
schriftliche Anmeldebestätigung (auch per Fax oder E-Mail) von ConCura.
2.2 ConCura weist den Kunden darauf hin, dass die Seminarveranstaltungen eine
Mindest-teilnehmerzahl von 10 Personen voraussetzen bzw. eine Teilnehmerbegrenzung auf
maximal 20 Personen aufweisen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Ein-gangs
berücksichtigt.
3. Zahlungsbedingungen und Preise
3.1 Der gesamte Teilnehmerbeitrag wird grundsätzlich bei Vertragsabschluss gegen
Aus-händigung der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig, es sei denn aus der
Buchungs-bestätigung ergibt sich etwas anderes.
3.2 Vorbehaltlich einer anderslautenden Erklärung im Rahmen der Buchungsbestätigung weist
ConCura darauf hin, dass ein Anspruch auf Teilnahme an der Kursveranstaltung nicht
besteht, wenn der zu entrichtende Teilnehmerbeitrag nicht bis mindestens eine Woche vor
dem Kurstermin bei ConCura eingegangen ist.
3.3 Werden fällige Leistungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde
auch nach Mahnung mit Fristsetzung nicht, ist ConCura berechtigt, vom jeweiligen
Ver-trag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
3.4 Gegen Zahlungsforderungen von ConCura kann der Kunde nur mit unbestrittenen und/oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4. Leistungen von ConCura
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich im Einzelnen aus den
Leis-tungsbeschreibungen (z. B. gemäß den unter www.con-cura.de veröffentlichten
Pro-grammangaben) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestäti-gung.
Vorbehaltlich der konkreten Angaben gemäß Satz 1 sind in der Regel folgende Leistungen
im Rahmen des Teilnehmerbeitrages enthalten:
Moderation der Veranstaltung
Vermittlung der in den Programmangaben angegebenen Seminarinhalte
begleitende Unterlagen
5. Rücktritt des Kunden
5.1 ConCura räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die
nachfolgenden Regelungen:
5.1.1 Wenn der Kunde zurücktritt, verliert ConCura den Anspruch auf den vertrag-lich
vereinbarten Teilnehmerbeitrag. Stattdessen kann ConCura eine ange-messene Entschädigung
für die von ihr getroffenen Vorkehrungen und Auf-wendungen geltend machen.
5.1.2 ConCura hat die Wahl, gegenüber dem Kunden anstelle einer konkret berech-neten
Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Insoweit werden folgende
Rücktrittspauschalen erhoben:
- Rücktritt 7 bis 6 Tage vor der Veranstaltung: 25 % des Teilnehmerbeitrages
- Rücktritt 5 bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Teilnehmerbeitrages
- Rücktritt 2 oder weniger Tage vor der Veranstaltung oder Nichtteilnahme ohne vorherige
Abmeldung: 100 % des Teilnehmerbeitrages.
ConCura wird von der Geltendmachung einer Rücktrittspauschale absehen, wenn der Kunde
einen Ersatzteilnehmer benennt.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ConCura kein oder aber ein niedri-gerer Schaden
entstanden ist als die geforderte Entschädigungspauschale.
5.1.3 Sofern ConCura die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der
Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Teilnehmerbei-trages für die
von ConCura zu erbringenden Leistungen unter Abzug des Wertes der von ConCura ersparten
Aufwendungen sowie dessen, was die ConCura durch die anderweitige Verwendung ihrer –
ursprünglich dem Kun-den zugesagten – Leistungen erlangt.
6. Rücktritt von ConCura
6.1 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Teilnehmerbeitrages in Verzug und leistet er auch
nicht binnen einer hierfür nochmals gesetzten Frist, ist ConCura berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
6.2 ConCura kann bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn
die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. ConCura wird den Kunden
unmittelbar informieren, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Der Kunde erhält von ConCura in diesem
Fall den gezahlten Teilnehmerbeitrag umgehend zurück.
Das Rücktrittsrecht von ConCura besteht jedoch nicht, wenn ConCura die zum Rücktritt nach
dieser Regelung (Ziffer 6.2) führenden Umstände zu vertreten hat oder wenn ConCura die
zum Rücktritt nach dieser Vorschrift genannten Umstände nicht nachwei-sen kann. Die
Rücktrittserklärung von ConCura wird dem Kunden unverzüglich zugelei-tet.
6.3 Ferner ist ConCura berechtigt, aus wichtigem Grunde vom Vertrag zurückzutreten,
ins-besondere wenn höhere Gewalt oder andere von ConCura nicht zu vertretende Umstän-de
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
7. Haftung von ConCura
Eine Haftung von ConCura auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Der vorstehende
Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ConCura oder
ei-ner vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfens von ConCura beruhen. Der Haftungsausschluss gilt
ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von ConCura oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
ge-setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfens von
ConCura beruhen. Der Haftungsaus-schluss gilt schließlich ebenfalls nicht für die
Verletzung von wesentlichen Vertrags-pflichten.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung von
ConCura auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
8. Urheberrecht
Sofern Teilnehmern Unterlagen, Arbeitspläne, Ablaufpläne und sonstige Materialien im
Rahmen der Seminare bzw. ähnlichen Veranstaltungen von ConCura ausgegeben wer-den,
handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Dokumente. Die Unterlagen sind
ausschließlich zur persönlichen Verwendung für den Kunden bestimmt. Jegliche
Ver-vielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne
ausdrückli-che Zustimmung von ConCura – auch von Teilen der Unterlagen – sind nicht
gestattet und bedeuten eine Urheberrechtsverletzung, die zivilrechtlich verfolgt wird.
9. Datenschutzerklärung
ConCura beachtet den Grundsatz der zweckgebundenen Daten-Verarbeitung und er-hebt,
verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden nur für die Zwe-cke, für die
der Kunde diese ConCura mitgeteilt hat. Eine Weitergabe der persönlichen Daten des
Kunden an Dritte erfolgt ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden nicht, sofern dies
nicht zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist.
Auch die Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden
erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder wenn ConCura durch eine
gerichtliche Entscheidung zur Auskunft
verpflichtet wird. Mitarbei-ter von ConCura sind ebenso wie die von ConCura beauftragten
Dienstleistungsunter-nehmen zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Bestim-mungen seitens ConCura verpflichtet worden.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
10.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem zwischen ConCura und dem Kunden
ge-schlossenen Vertrag ist Kiel.
10.2 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden
Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öf-fentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von ConCura. Diese
Gerichtsstands-vereinbarung gilt auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im In-land hat. ConCura ist auch berechtigt, den Kunden an seinem
Wohnsitzgericht zu ver-klagen.
10.3 Für das Vertragsverhältnis zwischen ConCura und dem Kunden gilt das Recht der
Bun-desrepublik Deutschland.
11. Salvatorische Klausel
Sind einzelne Teile der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam oder abbedun-gen, so
bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind
verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind
und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichem Er-gebnis so
weit wie möglich entsprechen.